Unsere Mitarbeiterin Carolin Müller-Spitzer hat im Verfassungsblog einen Blogpost über geschlechtergerechte Sprache und das Kundenurteil des Bundesgerichtshofs veröffentlicht.
Das generische Maskulinum
Das generische Maskulinum beeinflusst die mentale Repräsentation, weil Sprache eine soziale Praxis ist, schreibt Müller-Spitzer im Verfassungsblog. Viel relevanter als die Herkunft eines sprachlichen Konstrukts ist deshalb die Frage, welche Auswirkungen dieses Konstrukt auf unser sprachliches Handeln und damit auch auf unser Denken hat.
Empirische Studien
Müller Spitzer weist dabei auf zahlreiche empirische Studien hin, die diese Feststellung belegen. So nennen beispielsweise Männer wie Frauen gleichermaßen kaum weibliche Namen, wenn sie nach Komponisten gefragt werden. Die Autorin schreibt: „Vor dem Hintergrund der zahlreichen empirischen Studien, die es zum generischen Maskulinum gibt, steht aus meiner Sicht heute fest, dass unter Personenbezeichnungen mit generischen Maskulinum Männer und Frauen nicht gleichermaßen verstanden werden. Der Gegenbeweis könnte nur mit empirischen „Gegenstudien“ erbracht werden, wenn diese wiederum zeigen würden, dass das generische Maskulinum tatsächlich so verstanden wird, dass Männer und Frauen gleichwertig mitbezeichnet sind.“
Die Bauherrin
Aber wann verwenden wir selbst eigentlich die weibliche Form und wann die männliche? Was können wir daraus lernen? Mit einem sehr schönen Beispiel aus dem privaten Kontext, nämlich einem Dokument, in dem ihr Großvater als Bauherrin unterschrieben hat, endet der Text und regt zum Nachdenken an. Wie wollen wir, als Frauen oder als Männer, bezeichnet werden? In welchen Kontexten nutzen wir geschlechtergerechte Sprache, in welchen Kontexten verzichten wir darauf?
Auch in anderen Blogs wird zum Thema diskutiert, z.B. in der Engelbart-Galaxis und bei Ballstaetd-Kommunikation.